Rückkehrberatung
Viele ausreisepflichtige Fremde und Asylwerber in wenig aussichtsreichen Verfahren kehren freiwillig zurück. Als führende Beratungseinrichtung unterstützt der "Verein Menschenrechte Österreich" seit 2003 Asylwerber und illegal aufhältige Fremde, die sich für eine freiwillige Rückkehr entscheiden, vor allem durch folgende Leistungen:

- Information und Beratung zur freiwilligen Rückkehr
- Abklärung, wer die Rückkehrkosten im Falle eines mittellosen Klienten tragen kann
- Anmeldung zur Teilnahme an einem Reintegrationsprogramme im Zielland der Rückkehr (sofern angeboten)
- Hilfestellung bei den Reisedokumenten
- Flugbuchung
- Transfer auf den Flughafen
- Unterstützung beim check-in und im Transitbereich des Flughafens, sofern erforderlich
- Auszahlung einer Reintegrationshilfe (nach Maßgabe des Einzelfalls)
- Kontaktaufnahme mit dem Klienten nach der Rückkehr
- in den Geschäftsstellen des Vereins
- in Quartieren der Grundversorgung und privaten Unterkünften (nicht aber in Kärnten)
- in den Betreuungsstellen des Bundes
- in den Verteilerzentren für Asylwerber in den Bundesländern
- in den Justizanstalten (nicht aber zu einer Ausreise gemäß § 133a StVG)
- in den Polizeianhaltezentren (Schubhaft)
Anschrift: Alser Straße 20/21+22, A-1090 Wien Tel: +43 (664) 3003224 E-mail: wien@verein-menschenrechte.at ZVR-Zahl: 460937540